ALVI Schulungsinhalte
Die Grundqualifikation ist für beruflich tätiges Fahrpersonal zu ihrer Fahrerlaubnis notwendig um Ihren Beruf ausüben zu dürfen. Personen die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben, sind davon ausgenommen.
Voraussetzungen:
Inhalte:
Gültigkeit:
Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.
Abschluss:
Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt und damit verbunden der Erhalt eines Fahrerqualifizierungsnachweises mit der Schlüsselzahl 95.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personalverkehr im Umfang von 35 Stunden (7 x 5 Stunden) vor.
1.1 Kinematische Kette
1.2 Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges
1.3 Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
1.4 Ladungssicherung LKW
1.5 Sicherheit und Komfort der Fahrgäste (Klasse D)
1.6. Ladungssicherung Bus (Klasse D)
2.1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften
2.2 Vorschriften für den Güterkraftverkehr
2.3 Vorschriften für den Personenverkehr (Klasse D)
3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2 Kriminalität der Schleusung von illegal Einwandernden
3.3 Vorbeugung von Gesundheitsschäden
3.4 Physische und Psychische Gesundheit
3.5 Verhalten bei Notfällen
3.6 Vertretung des Unternehmens nach außen
3.7 Wirtschaftliches Umfeld des Güterkraftverkehrs und Marktordnung
3.8 Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs und Marktordnung (Klasse D)
Die Kosten für die Schulungen belaufen sich auf 95,- € pro Person und Schulung (7 Stunden). (Diese Schulungen sind nach § 4 Nr. 21 Buchst. UstG steuerfrei.)
Ab einer Gruppengröße von 10 Personen können Sie auch eine individuelle Schulung buchen. Hier sind auch Gruppenpreise möglich.
Klasse C | LKW über 3,5t zulässiger Gesamtmasse |
Voraussetzungen | Mindestalter 21 Jahre (in Ausnahmefällen 18 Jahre) Vorbesitz Klasse B |
Theorie | 6 Doppelstunden Grundstoff a 90 Minuten 10 Doppelstunden spezifischen Stoff a 90 Minuten |
Praxis | 5 Stunden Überlandfahrt a 45 Minuten 3 Stunden Nachtfahrt a 45 Minuten 2 Stunden Autobahnfahrt a 45 Minuten Übungsfahrten nach Bedarf |
Klasse CE | LKW mit Anhänger über 750 kg |
Voraussetzungen: | Mindestalter 21 Jahre Vorbesitz Klasse C |
Theorie: | 6 Doppelstunden Grundstoff a 90 Minuten 4 Doppelstunden spezifischen Stoff a 90 Minuten |
Praxis: | 5 Stunden Überlandfahrt a 45 Minuten 3 Stunden Nachtfahrt a 45 Minuten 2 Stunden Autobahnfahrt a 45 Minuten Übungsfahrten nach Bedarf |
Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang | |
Voraussetzungen: | Mindestalter 21 Jahre Vorbesitz Klasse B |
Theorie: | 6 Doppelstunden Grundstoff a 90 Minuten 14 Doppelstunden spezifischen Stoff a 90 Minuten |
Praxis: | |
Klasse C | 3 Stunden Überlandfahrt a 45 Minuten 1 Stunde Autobahnfahrt a 45 Minuten Übungsfahrten nach Bedarf |
Klasse CE | 5 Stunden Überlandfahrt a 45 Minuten 3 Stunden Nachtfahrt a 45 Minuten 2 Stunden Autobahnfahrt a 45 Minuten Übungsfahrten nach Bedarf |
Klasse BE | PKW mit Anhänger über 750kg und max. 3.500kg zulässiger Gesamtmasse |
Voraussetzungen: | Mindestalter 18 Jahre (17 bei begleitendem Fahren) Vorbesitz Klasse B |
Theorie: | keine Theorieausbildung und keine Prüfung |
Praxis: | 3 Stunden Überlandfahrt a 45 Minuten 1 Stunden Nachtfahrt a 45 Minuten 1 Stunden Autobahnfahrt a 45 Minuten Übungsfahrten nach Bedarf |
Klasse B96 | PKW mit Anhänger mit mehr als 3.500kg und max. 4.250kg zulässiger Gesamtmasse |
Voraussetzungen: | Mindestalter 18 Jahre Vorbesitz Klasse B |
Theorie: | 2,5 Stunden a 60 Minuten Keine Prüfung |
Praxis: | 3,5 Stunden Übungen a 60 Minuten 1 Stunde Fahren a 60 Minuten Keine Prüfung |
Klasse T | Traktor bis 60 km/h |
Voraussetzungen: | Mindestalter 16 Jahre |
Theorie: | 12 Doppelstunden Grundstoff a 90 Minuten (6 Doppelstunden bei Erweiterung) 6 Doppelstunden spezifischen Stoff a 90 Minuten |
Praxis: | keine Pflichtausbildung, Übungsstunden nach Bedarf |
Klasse L | Traktor bis 40 km/h mit Anhänger bis 25 km/h |
Voraussetzungen: | Mindestalter 16 Jahre |
Theorie: | 12 Doppelstunden Grundstoff a 90 Minuten 2 Doppelstunden spezifischen Stoff a 90 Minuten |
Praxis: | nur Theorieprüfung |
Qualifizierungen:
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre. Notwendige körperliche Eignung für das Steuern eines Flurförderzeugs.
Eignungsfeststellung
Ausbildung Gabelstapler nach DGUV 308-001
Ausbildung Gabelstapler nach DGUV 308-009
Abschließend wird eine theoretische und praktische Prüfung absolviert.
E-Mail: info@alvi-isny.de
Telefon: +49 (7562) 9744-166
ALVI - Ausbildungszentrum Logistik und Verkehr Isny
Alemannenstraße 3-6
88316 Isny im Allgäu